Blindenhilfsmittel
Normung

Blindenhilfsmittel

Die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen im Normungsprozess ist eine der Kernaufgaben unserer Fachstelle Normungsbeteiligung. Dabei liegen in unseren aktuellen Normungsprojekten auf nationaler sowie europäischer Ebene die Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten mit Blindheit oder Sehbehinderungen im besonderen Fokus. Als Interessenvertretung beteiligen wir uns daher in verschiedenen Komitees und Arbeitsgruppen zur Erarbeitung barrierefreier Hilfsmittel, Prozesse und Verfahren, die Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderungen zu einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft verhelfen sollen.

Die Europäische Nom EN 17161 „Design for All“ sieht eine Erweiterung des Nutzerspektrums von Produkten, Waren und Dienstleistungen durch deren barrierefreier Gestaltung vor. Darunter fallen insbesondere diejenigen Dienstleistungen, Produkte und Hilfsmittel, die Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderungen im Alltag unterstützen. Im dazugehörigen Komitee 12 „Design for All“ erarbeiten wir zusammen mir anderen Expertinnen und Experten aus der EU eine Norm zur barrierefreien Gestaltung „Produktinformationen in nicht-digitalem Format“, die die Gestaltung von Informationen über die Barrierefreiheit sowie den Gebrauch von Produkten in analoger wie nutzerfreundlicher Weise regeln soll.

Unsere Fachstelle setzt sich auch auf nationaler Ebene für die Barrierefreiheit von Produkten, Dienstleistungen sowie dem öffentlichen Raum ein. Die Arbeitsgruppe 196.06 „Blindenhilfsmittel“ des Komitees 196 „Technische Hilfen für Menschen mit Behinderungen“ widmet sich 2025 der einheitlichen Gestaltung von Abmessung von Armbinden für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderungen, taktiler Bodeninformationen sowie der barrierefreien Gestaltung von Baustellen- und Gefahrenbereichen im öffentlichen Raum.