Digitaler Produktpass
Normung
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Digitaler Produktpass
Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein produktspezifischer Datensatz und soll über einen digitalen Datenträger (z.B. QR-Code, RFID-Tag o.Ä.) zugänglich sein. Mit dem DPP sollen Informationen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts, das in der EU in Verkehr gebracht oder importiert wird, gespeichert werden und abrufbar sein.
Der DPP ist zentraler Bestandteil der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR), die am 18. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Diese legt ökologische Mindestanforderungen und die Einführung eines Digitalen Produktpasses fest. Der DPP soll Wirtschaftsteilnehmenden und anderen Akteurinnen und Akteuren Zugang zu einschlägigen Informationen ermöglichen und einen Beitrag in der Transformation zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft leisten.
Ab dem Jahr 2027 wird schrittweise ein digitaler Produktpass für verschiedene Produktgruppen eingeführt. Die erste betroffene Produktgruppesind große Batterien. Gemäß der EU-Batterieverordnung muss ab dem 18. Februar 2027 für jede LV-Batterie (Fahrradbatterie), jede Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und jede auf den Markt gebrachte oder in Betrieb genommene Elektrofahrzeugbatterie ein Batteriepass vorliegen. Dieser Batteriepass ist somit der erste verpflichtende digitale Produktpass und soll der Öffentlichkeit Informationen über die in Verkehr gebrachten Batterien und ihre Nachhaltigkeitsanforderungen zugänglich machen. Dazu begleitend hat die Europäische Kommission im Rahmen des Mandates M/604 den Auftrag zur Normung, einen sogenannten Standardization Request, zur technischen Umsetzung eines solchen digitalen Produktpasses gestellt.
Produkte mit DPP - von Batterien bis zu Spielzeugen
Mittlerweile wurden die Produktgruppen, für die ein digitaler Produktpass verpflichtend eingeführt werden soll, um Bauprodukte im Sinne der EU-Bauprodukteverordnung (CPR 2024) der Europäischen Kommission und für Spielzeuge im Rahmen der neuen EU-Spielzeugverordnung 2025/2509 erweitert. Dementsprechend wurde das Mandat M/604 abgeändert, sodass die technische Umsetzung des digitalen Produktpasses nicht mehr produktspezifisch an die Batterieverordnung geknüpft ist. Eine weitere Ausweitung auf andere Produktgruppen, insbesondere auf Textilien und Elektronik könnte ab 2030 erfolgen.
Ziel des digitalen Produktpasses (DPP) ist es, eine Reihe wesentlicher Informationen über ein Produkt und dessen gesamten Lebenszyklus zur Verfügung zu stellen, um ein fertiges Endprodukt transparenter zu machen. Wesentlich sind dabei Informationen über die verwendeten Rohstoffe sowie die Konstruktion und Verarbeitung dieser einzelnen Komponenten. Man kann sich den DPP daher als Datenraum vorstellen, in dem von den verschiedenen Herstellerinnen und Herstellern der Komponenten eines Produkts Informationen in strukturierter Weise zugänglich gemacht werden. Abhängig von den jeweiligen Akteurinnen und Akteuren in der Wertschöpfungskette verfolgen diese Daten aus dem digitalen Produktpass verschiedene Ziele. Von der Information für Verbraucherinnen und Verbraucher über die Bereitstellung bestimmter Daten für Marktüberwachungsbehörden bis hin zur verbesserten Möglichkeit der Reparatur und des Recyclings von Produkten, indem er Akteurinnen und Akteuren am Ende der Wertschöpfungskette Aufschluss darüber gibt, welche Komponenten wiederverwertet werden können. Dabei wird es wesentlich sein, welche Informationen für welche Produkte bereitgestellt werden müssen.
Um einen Überblick über die Informationen zu geben, die durch einen DPP abrufbar sein könnten, folgen einige mögliche Beispiele nach Produktgruppe:
Batterien
- Daten zur Lebensdauer und Nutzungseffizienz der Batterie
- Ladezyklen, aktuelle Kapazität, Restlebensdauer
- Angaben zur Zusammensetzung und Herkunft der Materialien
Bauprodukte
- Energie und Umweltkennzahlen (Daten zum CO₂-Fußabdruck, Dämmleistung, Lebensdauer)
- Anteil recycelter Materialien, Rohstoffherkunft
- Wiederverwendbarkeit einzelner Bauteile
Spielzeug
- Schadstoff- und Materialinformationen (Nachweis über Grenzwerte für Schadstoffe, Allergene Bestandteile)
- Produktionsland und Herkunft der Bestandteile
- Anleitungen und Zertifizierungen (Sozialstandards)
- Sicherheitsinformationen bei Spielzeugen (besonders interessant bei importiertem Spielzeug!)
Normungsprozess des Digitalen Produktpasses
Die Europäische Kommission hat die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC beauftragt, europäische Normen für den Digitalen Produktpass zu entwickeln. Österreich ist aktiv im Rahmen der Spiegelgremien zu CEN/TC 434 und CEN/CLC JTC 24 an diesen Prozessen beteiligt, um österreichische Interessen in die Arbeiten auf europäischer Ebene einzubringen und zu vertreten.
Konkret wurde an acht Normen gearbeitet, diese sollen im Jahr 2026 in der Fertigstellung und Publikation der Normen münden. Die folgenden Inhalte werden in Form harmonisierter Normen im Rahmen der Richtlinie (EU) 2023/1542 bearbeitet:
- Eindeutige Kennzeichnung in Form von „unique identifiers“
- Datenträger und Verbindungen zwischen physischem Produkt und digitaler Darstellung
- Zugriffsrechtemanagement
- Interoperabilität (technisch, semantisch und organisatorisch)
- Datenverarbeitung, Datenaustauschprotokolle und Datenformate
- Datenspeicherung, Archivierung und Datenpersistenz
- Datenauthentifizierung, Zuverlässigkeit und Integrität
- Programmierschnittstellen (APIs) für das Lebenszyklusmanagement und die Durchsuchbarkeit des Produktpasses
Ziel dieser Normen ist es festzulegen wie Produkte eindeutig gekennzeichnet, digitale und physische Darstellungen verknüpft und Daten sicher und interoperabel verarbeitet, ausgetauscht und gespeichert werden sollen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Zugangsrechten und Authentifizierung sowie auf der Bereitstellung von APIs für das Lebenszyklusmanagement und die Durchsuchbarkeit des Digitalen Produktpasses.
Diese Normen sind entscheidend, da sie sicherstellen, dass Produkte im gesamten Europäischen Binnenmarkt einheitlich gekennzeichnet und verwaltet werden. Dadurch wird die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Akteurinnen und Akteuren verbessert, was Effizienz und Sicherheit entlang der Lieferkette erhöht. Dies trägt auch dazu bei, Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Produkten zu verbessern, was für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen von Vorteil ist.
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Was hat die Fachstelle damit zu tun?
Seit dem Jahr 2024 ist die Fachstelle Normungsbeteiligung an der Entwicklung jener Normen beteiligt, die das Funktionieren des Digitalen Produktpass sicherstellen und den Anwenderinnen und Anwendern die Vermutung der Konformität sichern sollen. Dabei konnten wir uns bei der Entstehung der Entwurfsversionen der Normen bis Sommer 2025 einbringen und auch die Begutachtung dieser Entwürfe im Herbst 2025 begleiten. Diese Normen wurden in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft entwickelt. Wir beteiligen uns aktiv an den Arbeitsgruppen zur Erstellung und Überarbeitung dieser harmonisierten Normen, indem wir unser Fachwissen aus der Perspektive von Endnutzerinnen und Endnutzern in den Prozessen einbringen. Zudem versuchen wir durch die Bereitstellung von Informationen zum gesamten Projekt des DPP den Verbraucherinnen und Verbrauchern das Thema näher zu bringen und einen Einblick in die Eckpunkte der neuen harmonisierten Normen zu geben.
Ziel der Fachstelle mit ihrer Mitarbeit ist es, die Entwicklung der Standards im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher voranzutreiben, um die Daten im Digitalen Produktpass für alle Beteiligten vergleichbar und nutzbar zu machen.
Im Zuge der Mitarbeit der Fachstelle im Normungsprozess des DPP wurden folgende zentrale Punkte gefordert, die aus Sicht von Verbraucherinnen und Verbrauchern wichtig sind:
- Für einen niederschwelligen Zugang und die Nutzung des DPP darf keine zusätzliche Software für das Abrufen der Infos im DPP erforderlich sein
- Der Datenträger des DPP, wie eben der QR-Code soll auf dem Produkt selbst angebracht werden (oder zumindest in der Bedienungsanleitung)
- Der Speicherplatz bzw. der DPP-Sicherungsdienstleister soll für die prognostizierte Lebensdauer eines Produkts vorabfinanziert werden, um den Zugang auch sicherzustellen, wenn der Hersteller nicht mehr am Markt tätig ist
- Konsumentenschutzorganisationen sollen umfangreiche Zugriffsrechte erhalten
- Die Daten des DPP sollen möglichst barrierefrei dargestellt werden und zugänglich sein, um so auch Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Nutzung des DPP zu ermöglichen
In einigen der angesprochenen Punkten ist es aus einer Verbrauchersicht zu deutlichen Verbesserungen gekommen. Beispielsweise wurde das Thema „Barrierefreiheit“ als eigenes Kapitel im Final Draft zum „Data Carrier“ aufgenommen, in dem festgelegt wird, dass der Digitale Produktpass physisch und digital barrierefrei sein soll und daher alle Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu den DPP-Informationen gewährleisten sollen. Bei anderen Themen wie der Platzierung des Datenträgers und der Sicherstellung des DPP-Back-Ups finden aus unserer Sicht Verbraucherinteressen noch zu wenig Gehör.
Ausblick in die Zukunft des DPP
Der digitale Produktpass wird zukünftig den gesamten Lebenszyklus von verschiedenen Produkten begleiten. Der Zeitpunkt der Einführung des DPP ist je nach Produktgruppe unterschiedlich. Im Jahr 2027 wird er erstmal bei großen Batterien verpflichtend, für Spielzeuge wird ab dem 01. August 2030 ein DPP vorgeschrieben.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Einführung des Digitalen Produktpass das Potential, dass diese über wesentliche Informationen wie eben der Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweisen aber auch über die Umweltauswirkungen eines Produkts informiert werden und Produkte besser vergleichen können. Dafür müssen relevante Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten zur Verfügung gestellt und die einfache, verständliche und barrierefreie Nutzbarkeit sichergestellt werden.
Die nächsten Jahre werden zeigen welche Marktgebräuche und Verhaltensweisen sich einspielen werden und was der DPP für Konsumentinnen und Konsumenten bedeuten wird. Wir als Fachstelle werden den weiteren Normungsprozess begleiten und unser Wissen und unsere Erfahrungen in den kommenden Überarbeitungsprozessen im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher und Menschen mit Behinderungen einbringen und Informationen hierzu für Konsumentinnen und Konsumenten aufbereiten.
