Digitaler Produktpass
Normung
Digitaler Produktpass
Ziel des digitalen Produktpasses (DPP) ist es, eine Reihe wesentlicher Informationen über ein Produkt zur Verfügung zu stellen, um ein fertiges Endprodukt transparenter zu machen. Wesentlich sind dabei Informationen über die verwendeten Rohstoffe sowie die Konstruktion und Verarbeitung dieser einzelnen Komponenten. Man kann sich den DPP daher als einen Datenraum vorstellen, in dem von den verschiedenen Komponentenherstellern Informationen in strukturierter Weise zugänglich gemacht werden. Abhängig vom jeweiligen Akteur in der Wertschöpfungskette sollten diese Daten aus dem digitalen Produktpass verschiedene Ziele verfolgen. Von der Verbraucherinformation über die Bereitstellung bestimmter Daten für Marktüberwachungsbehörden bis hin zur verbesserten Möglichkeit der Reparatur und des Recyclings von Produkten, indem es Akteuren am Ende der Wertschöpfungskette Aufschluss darüber gibt, welche Komponenten wiederverwertet werden können, um dem Ziel einer echten Kreislaufwirtschaft näher zu kommen. Dabei wird es wesentlich sein, welche Informationen für welche Produkte bereitgestellt werden müssen.
Starten wird der DPP als sogenannter Batteriepass für große Batterien (Autobatterien, Batterien von Zweirädern und Batterien über 2 kWh Kapazität). Für diese erste Produktgruppe wird er ab 2027 verpflichtend sein. Eine Ausweitung auf andere Produktgruppen, insbesondere auf Textilien, Elektronik und Baumaterialien könnte ab 2030 erfolgen.
Unterstützung durch die Fachstelle Normungsbeteiligung
Die Fachstelle Normungsbeteiligung ist an der Entwicklung jener Normen beteiligt, die das Funktionieren des Digitalen Produktpass sicherstellen und den Anwenderinnen und Anwendern die Vermutung der Konformität sichern sollten. Diese Normen werden in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft entwickelt. Ziel der Fachstelle ist es, die Verbreitung von Best Practices zu unterstützten und die Entwicklung der Standards im Sinne der Verbraucherinnen und Verbrauchern voranzutreiben, um die Daten im Digitalen Produktpass für alle Beteiligten vergleichbar und nutzbar zu machen.
Gründung von Normungsgremien auf europäischer und nationaler Ebene
Die Europäische Kommission wird die europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC beauftragen, europäische Normen für den Digitalen Produktpass zu entwickeln. Österreich ist aktiv im Rahmen der Spiegelgremien zu CEN/TC 434 und CEN/CLC JTC 24 an diesen Prozessen beteiligt, um österreichische Verbraucherinteressen in die Arbeiten auf europäischer Ebene einzubringen und zu vertreten.
Normenentwurf und Fristen
Die folgenden Inhalte werden in Form harmonisierter Normen im Rahmen der Richtlinie (EU) 2023/1542 bearbeitet:
- Eindeutige Kennzeichnung in Form von unique identifiers
- Datenträger und Verbindungen zwischen physischem Produkt und digitaler Darstellung
- Zugriffsrechtemanagement
- Interoperabilität (technisch, semantisch und organisatorisch)
- Datenverarbeitung, Datenaustauschprotokolle und Datenformate
- Datenspeicherung, Archivierung und Datenpersistenz
- Datenauthentifizierung, Zuverlässigkeit und Integrität
- Programmierschnittstellen (APIs) für das Lebenszyklusmanagement und die Durchsuchbarkeit des Produktpasses
Diese Normen legen fest, wie Produkte eindeutig gekennzeichnet, digitale und physische Darstellungen verknüpft und Daten sicher und interoperabel verarbeitet, ausgetauscht und gespeichert werden sollen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Zugangsrechten und Authentifizierung sowie auf der Bereitstellung von APIs für das Lebenszyklusmanagement und die Durchsuchbarkeit des Digitalen Produktpasses.
Diese Normen sind entscheidend, da sie sicherstellen, dass Produkte im gesamten Europäischen Binnenmarkt einheitlich gekennzeichnet und verwaltet werden. Dadurch wird die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Akteuren verbessert, was Effizienz und Sicherheit entlang der Lieferkette erhöht. Dies trägt auch dazu bei, Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Produkten zu verbessern, was für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen von Vorteil ist.
Was haben wir damit zu tun als Die Fachstelle Normungsbeteiligung in Österreich?
Als Fachstelle Normungsbeteiligung erfüllen wir die wichtige Aufgabe an der Entwicklung dieser neuen Normen mitzuarbeiten. Wir beteiligen uns aktiv an den Arbeitsgruppen zur Erstellung und Überarbeitung dieser harmonisierten Normen, indem wir unser Fachwissen aus der Perspektive von Endnutzerinnen und Endnutzern in diesen Prozessen einbringen. Zudem versuchen wir durch die Bereitstellung von Informationen zum gesamten Projekt des DPP den Verbraucherinnen und Verbraucher das Thema näher zu bringen und einen Einblick in die Eckpunkte der neuen harmonisierten Normen zu geben.
Ansprechpartnerin: Mag.a Yana Prosvirova MSc