Spielzeugsicherheit
Normung
Normung im Dienste des Kinderschutzes
Spielzeuge begleiten Kinder in ihren prägendsten Lebensjahren. Sie fördern Kreativität, Motorik und soziales Verhalten – und sind damit weit mehr als bloße Unterhaltung. Gerade weil sie für die Kleinsten bestimmt sind, dürfen Spielzeuge keinerlei gesundheitliche Risiken bergen. Sicherheit im Spielzeugbereich ist daher kein „Nice-to-have“, sondern eine absolute Notwendigkeit.
Standardisation Request für mehr Sicherheit
Vor diesem Hintergrund wurde auf europäischer Ebene ein sogenannter Standardisation Request (SR) zur Spielzeugsicherheit erarbeitet. Ziel dieses SR ist es, bestehende Normen an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und gesellschaftliche Anforderungen anzupassen sowie neue Themenbereiche normativ zu erfassen. Der Request definiert den Rahmen, innerhalb dessen die Normungsgremien tätig werden – etwa bei Normen zur chemischen Sicherheit, zu mechanischen Anforderungen oder zur Alterskennzeichnung.
Unser Beitrag zur Spielzeugnormung
In den vergangenen Monaten hat sich in der Normung zum Thema Spielzeugsicherheit viel bewegt. Wir haben uns aktiv in verschiedene Normungsprozesse eingebracht und konstruktive Verbesserungsvorschläge eingebracht. Hier einige Beispiele:
- EN 13209-2: Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Kindertragen – Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren – Teil 2: Tragen ohne Gestell
Thema: Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Tragehilfen
Unser Beitrag: Der derzeit verwendete Prüftorso entspricht ausschließlich einer männlich gelesenen Körperform, obwohl Babytragen zumindest in gleicher Häufigkeit, wenn nicht sogar überwiegend von Frauen genutzt werden. Wir empfehlen daher, zusätzlich einen Prüftorso mit weiblich gelesener Körperform zu integrieren, um realitätsnähere Testergebnisse zu erzielen. - EN 71-5: Sicherheit von Spielzeug – Teil 5: Chemisches Spielzeug (Sets) ausgenommen Experimentierkästen
Thema: Chemische Sicherheit bei Spielkneten
Unsere Kommentare:- Einsatz von Bitterstoffen, um unbeabsichtigtes Verschlucken zu verhindern
- Kennzeichnung von Lebensmittelallergenen zur besseren Information für Eltern von Allergikerinnen und Allergikern
- Einführung eines Haltbarkeitsdatums, um hygienische Risiken durch veraltete Produkte zu minimieren
- Berücksichtigung des Themas „Forever Chemicals“, insbesondere beim Einsatz als Bitterstoff
- EN 1176: Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
Thema: Sicherheit von Spielgeräten, insbesondere bei extremen Temperaturen
Unser Anliegen: Berücksichtigung von Metallteilen, die sich im Winter stark abkühlen können, um Verbrennungs- bzw. Erfrierungsgefahren zu minimieren.
Rechtlicher Rahmen im Wandel
Parallel zur Normung wird derzeit die EU-Spielzeugverordnung grundlegend überarbeitet. Sie bildet die rechtliche Grundlage für alle Anforderungen an Spielzeuge. Eine der wesentlichsten Neuerungen ist die geplante Einführung eines digitalen Produktpasses (DPP), der künftig umfassende Informationen zur Sicherheit und Nachhaltigkeit eines Spielzeugs enthalten soll. Weitere Änderungen betreffen unter anderem strengere Anforderungen an chemische Stoffe und eine verbesserte Marktüberwachung.
In diesen Themen arbeiten wir eng mit unseren Partnern von ANEC in Brüssel zusammen. Durch gemeinsame Konsultationen, regelmäßigen Fachaustausch und die Bündelung unserer Expertise tragen wir aktiv dazu bei, die Normung und Regulierung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie des Kinderschutzes weiterzuentwickeln.
Unsere bisherigen Beiträge zur Spielzeugnormung
Hier ein Überblick über jene Normen im Bereich Spielzeug, die wir bisher bearbeitet, kommentiert oder geprüft haben:
- EN 71-1: Sicherheit von Spielzeug – Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften
- EN 71-2: Entflammbarkeit
- EN 71-3: Sicherheit von Spielzeug – Teil 3: Migration bestimmter Elemente
- EN 71-5: Sicherheit von Spielzeug – Teil 5: Chemisches Spielzeug (Sets) ausgenommen Experimentierkästen
- EN 71-12: Sicherheit von Spielzeug – Teil 12: N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Stoffe
- EN 1176-1: Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
- EN 13209-2: Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Kindertragen – Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren – Teil 2: Tragen ohne Gestell
- Weitere relevante Normen befinden sich derzeit in Vorbereitung oder Beobachtung
Fazit
Sichere Spielzeuge sind kein Zufallsprodukt – sie sind das Ergebnis klarer gesetzlicher Vorgaben und darauf aufbauend intensiver Normungsarbeit in enger internationaler Zusammenarbeit. Wir freuen uns, diesen wichtigen Prozess aktiv mitzugestalten und im Sinne der Kinder weiterzuentwickeln.