Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung

Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als Interessenvertretung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Menschen mit Behinderungen in der Normung ist uns die Barrierefreiheit unseres Internetauftritts ein großes Anliegen. Es sollen alle Menschen die Möglichkeit haben, die Inhalte unserer Webseiten zu konsumieren, unabhängig von allfälligen persönlichen Behinderungen.

Die Fachstelle Normungsbeteiligung ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.normenbeteiligen.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1” vereinbar.

Externe Links und Inhalte von Dritten

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Fachstelle Normungsbeteiligung liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmalig am 8. August 2024 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im August 2024. Überprüft wurden die Startseite, die Projektseiten, das Impressum und die Datenschutzinformation. Einzelne Seiteninhalte werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachstelle Normungsbeteiligung bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, wie beispielsweise Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an v.gobl@dffn.at mit dem Betreff “Meldung einer Barriere in der Website www.normenbeteiligen.at”. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt

Bundesanstalt Fachstelle Normungsbeteiligung

E-Mail: v.gobl@dffn.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Link zum Beschwerdeformular der FFG: https://www.digitalbarrierefrei.at/de/beschwerdestelle/kontaktformular-beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren bei der FFG finden Sie hier: https://www.digitalbarrierefrei.at/de/beschwerde-einreichen/beschwerdestellen-in-oesterreich/bund

Zusatzinformationen

Die Fachstelle Normungsbeteiligung ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu ihrer Internetseite bemüht. Dabei orientieren wir uns an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0. Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist laufend vorgesehen.

 

Letzte Aktualisierung: 8. August 2024