Digitale Barrierefreiheit
Normung
Digitale Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Aspekt des European Accessibility Acts (EAA). Ziel des EAA ist es europaweit einheitliche Vorgaben zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu schaffen‚ die für Menschen mit Behinderungen einen hohen Stellenwert einnehmen, da Programmierung, Design und Aufmachung in vielen Fällen nicht zuletzt darüber entscheiden, ob bestimmte Personen als Konsumentinnen und Konsumenten ausgeschlossen werden oder nicht. Um dieses Ziel zu erreichen wird der Standard zur Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechniken überarbeitet und ergänzt, um als harmonisierte Norm für die unterschiedliche Anforderungen an die Barrierefreiheit Richtschnur in den einzelnen EU-Ländern zu sein. Die betroffenen Produkte und Dienstleistungen sind:
- Computer und Betriebssysteme
- Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Smartphones
- Fernsehgeräte für digitale Fernsehdienste
- Telefondienste und dazugehörige Geräte
- Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten wie Fernsehsendungen und damit verbundenen Verbraucherendgeräten
- Dienstleistungen im Bereich Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr
- Bankdienstleistungen
- E-Books
- elektronischer Geschäftsverkehr
In Österreich wurde der EAA im Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt, welches mit 28. Juni 2025 in Kraft treten wird. In Ergänzung zu den gesetzlichen Vorgaben, trägt die Europäische Kommission im Mandat M/587 den europäischen Normungsorganisationen auf, eine Reihe von Normen zu überarbeiten. Ziel ist es, denAnbietern der Produkte und Dienstleistungen eine qualitätvolle Empfehlung zur möglichen Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen in Form einer harmonisierten Norm zur Hand zu geben.
Für den Bereich der digitalen Barrierefreiheit ist die Norm EN 301549, DIE zentrale Norm. Diese Norm befindet sich derzeit in Überarbeitung und sollte durch die Über- und Einarbeitung mehrerer anderer Dokumente und Vorgaben zum Thema digitale Barrierefreiheit* die Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Geräte (einschließlich E-Books-Lesegeräte), IKT-gestützte Dienstleistungen sowie elektronischer Kommunikationsdienste festlegen und präzisieren.
*unter anderem sind dies: ETSI TS 101 470: Total Conversation Access to Emergency Services (Gesamtgesprächsdienstzugang zu Notdiensten), ETSI TR 103 201: Total Conversation for emergency communications; implementation guidelines (Gesamtgesprächsdienst für die Notfallkommunikation, Durchführungsleitlinien), ETSI TS 103 479: Core elements for network independent access to emergency services (Kernelemente für den netzunabhängigen Zugang zu Notdiensten), ETSI TR 103 708: RTT Multi-party Conference Calling (RTT-Mehrparteien-Konferenzanrufe), ETSI EG 202 320: Duplex Universal Speech and Text (DUST) communications (Duplex Universal Speech and Text (DUST)-Kommunikation), ETSI EG 202 843: Quality of ICT services; Definitions and methods for assessing the QoS parameters of the customer relationship stages other than utilizing (Qualität von IKT-Diensten; Definitionen und Methoden zur Bewertung der QoS-Parameter der Kundenbeziehungsphasen außer der Nutzung), ETSI ES 202 975: Requirements for Relay Services (Anforderungen an Relaisdienste)
Ansprechpartner: Valentin Gobl