Blindenhilfsmittel
Normung
Blindenhilfsmittel
Eine gezielte Interessenvertretung wird immer dann notwendig, wenn die Perspektiven bestimmter Personengruppen in Prozessen, die das Alltagsleben aller Menschen betreffen, nicht ausreichend berücksichtigt werden und ihre gleichberechtigte Teilhabe andernfalls gefährdet wäre. Nichts anderes ist Aufgabe und erklärtes Ziel unserer Fachstelle Normungsbeteiligung: Die wirksame Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen im Normungsprozess gehört zu den zentralen Anliegen unserer Fachstelle. Als Stimme von Konsumentinnen und Konsumenten ist uns bewusst: Normen prägen unseren Alltag maßgeblich – sie entscheiden darüber, wie Produkte gestaltet, Dienstleistungen angeboten und Prozesse organisiert werden. Umso wichtiger ist es, dass die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen von Beginn an gehört und berücksichtigt werden.
Vom Accessibility-Act ins Unternehmen– EN 17161 „Design for All”
Die Europäische Norm EN 17161 „Design for All“ sieht eine Erweiterung des Nutzerspektrums von Produkten, Waren und Dienstleistungen durch deren barrierefreier Gestaltung vor. Sie unterstützt Organisationen dabei, Barrierefreiheit konsequent in interne wie auch ausgelagerte Prozesse zu integrieren. Mit dem Ziel, nachhaltige Fortschritte in der Barrierefreiheit für alle Menschen – unabhängig von Alter, körperlicher Eigenschaften oder kulturellen Hintergründen – zu verwirklichen, skizziert die harmonisierte Europäische Norm eine Anleitung zur prozessualen Verankerung von Barrierefreiheit entlang aller Glieder einer Unternehmenskette. Sie versteht sich daher als Prozessnorm, die klare Leitlinien vorgibt, wie Barrierefreiheit strategisch in Unternehmensführung und -prozesse eingebettet werden kann – von der Konzeption über die Entwicklung und Herstellung bis hin zur Bereitstellung von Dienstleistungen. Unsere Fachstelle darf die Er- sowie Überarbeitung der EN 17161 „Design for All“ durch ihr Engagement für Barrierefreiheit in der Standardisierung auf europäischer Ebene begleiten.
Barrierefreiheit digital wie analog – Nicht-digitale Produktinformationen
Die Europäische Norm „Non-digital information on products and services“ ist eine von drei neuen harmonisierten Normen, die im Rahmen des European Accessibility Act auf Basis des Mandats 587 der EU-Kommission erarbeitet wurden. Während sich die beiden weiteren Normen mit der Barrierefreiheit von Notfallkommunikation sowie von Unterstützungsdiensten befassen, richtet sich diese Norm gezielt auf die barrierefreie analoge Gestaltung von Produktinformationen – etwa auf Produkten selbst, deren Verpackungen oder in Gebrauchsanweisungen. Barrierefrei zugängliche Produktinformationen in analoger Form sind ein zentraler Bestandteil von Selbstbestimmung, Sicherheit und wirksamem Verbraucherschutz. Sie gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen – insbesondere Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderungen – Informationen unabhängig von digitalen Endgeräten, technischer Ausstattung oder individuellen digitalen Kompetenzen nutzen können.
Durch Anforderungen an gut lesbare Schriftgrößen, ausreichende Kontraste, tastbare Kennzeichnungen sowie eine klare und leicht verständliche Sprache wird sowohl die Zugänglichkeit als auch die allgemeine Nutzerfreundlichkeit nachhaltig verbessert. Barrierefreie nicht-digitale Produktinformationen erhöhen damit nicht nur die Bedienbarkeit für Menschen mit Behinderungen, sondern tragen insgesamt zu einer sicheren und einfachen Nutzung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher bei. Die Norm definiert dabei nicht nur, welche Informationen analog bereitzustellen sind, sondern beschreibt auch detailliert, wie diese barrierefrei gestaltet und umgesetzt werden können, um europaweit einheitliche und hochwertige Ergebnisse zu erzielen. Sie formuliert zielsichere Anforderungen für visuelle, auditive und taktile Informationsformen und trägt so dazu bei, den Kreis der erreichbaren Nutzerinnen und Nutzer deutlich zu erweitern.
Mit technischen Hilfsmitteln sicher durch den Alltag
Als Mitglied im Komitee 196 „Technische Hilfen für Menschen mit Behinderungen“ und insbesondere als stellvertretender Vorsitz der Arbeitsgruppe 196.06 „Blindenhilfsmittel“ bringt sich die Fachstelle aktiv in die nationale Normungsarbeit bei Austrian Standards ein. Ziel ist es, ÖNORMEN mitzugestalten, die eine sichere und barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben ermöglichen.
In enger Zusammenarbeit mit der Community sowie relevanten Stakeholderinnen und Stakeholdern aus der Interessenvertretung entstehen hierbei zahlreiche Normen mit besonderem Fokus auf Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderungen. Durch enge Zusammenarbeit konnten Meilensteine wie die Veröffentlichung der ÖNORM V 2106 „Gelbe Armbinden für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderungen“ am 1. Juli 2025 oder ein zentrales Großprojekt der Arbeitsgruppe wie die ÖNORM V 2104 „Barrierefreie Gestaltung von Baustellen, Gefahrenbereichen und Möblierungen im öffentlichen Raum“, die praxisnahe Lösungen für bestehende Barrieren wie Baugerüste, Kabel, Haltestellen oder temporäre Einrichtungen entwickelt, bearbeitet, diskutiert und verbessert werden. Im Fokus stehen dabei technische und organisatorische Maßnahmen, die dort ansetzen, wo bauliche Veränderungen nicht möglich sind, und die selbstständige Mobilität von Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderungen deutlich verbessern.
Ergänzend dazu wurde 2025 die ÖNORM V 2100 zu taktilen Markierungen an Anmeldetableaus für Fußgänger überarbeitet, um die Orientierung und Sicherheit an Ampelanlagen weiter zu erhöhen. Die Norm ermöglicht es, komplexe Verkehrssituationen über taktile Symbole nachvollziehbar darzustellen und Querungen sicher zu gestalten. Mit der begonnenen Überarbeitung der ÖNORM V 2102 „Taktile Bodeninformationen“ wird zudem ein zentrales Leitsystem für Orientierung, Wegeführung und Aufmerksamkeit im öffentlichen Raum weiterentwickelt, das barrierefreie Infrastruktur nachhaltig stärkt und allen Menschen zugutekommt.
